Der Gemeinderat Beromünster schlägt vor, das Gebiet Bifang ein- und umzuzonen. Die Zonenplanrevision soll ein neues Pflegewohnheim und den Bau von betreuten Wohnungen an diesem Standort ermöglichen. Die Planunterlagen liegen ab dem 7. Juni für einen Monat öffentlich auf. Zu Beginn der Auflagefrist finden zwei öffentliche Informationsveranstaltungen statt.

Der Gemeinderat Beromünster hat Ende 2020 entschieden, die Neuauflage der Ortsplanungsrevision zu etappieren. In einem ersten Schritt soll über die Einzonung des Gebiets Bifang für den Neubau des Pflegewohnheims (inkl. Mischzone mit betreuten Wohnungen und ergänzenden Dienstleistungen im Bereich Gesundheit) abgestimmt werden. Über die weiteren Punkte der Ortsplanungsrevision wird die Bevölkerung von Beromünster voraussichtlich 2022 befinden können. «Das schrittweise Vorgehen entspricht dem Wunsch der Bevölkerung sowie der Empfehlung der rund dreissigköpfigen Begleitgruppe Ortsplanung», betont Gemeindepräsident Hans-Peter Arnold.

Handlungsbedarf beim Bärgmättli unbestritten Das Pflegewohnheim Bärgmättli wurde vor fast 50 Jahren als Wohnheim gebaut und wird heute als Pflegewohnheim genutzt. Die Räume und ihre Einteilung entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Anlieferung und Eingang befinden sich am selben Ort. Es fehlen Räumen für den privaten Austausch der Bewohnerinnen und Bewohner. Lange Wege machen die betrieblichen Abläufe ineffizient. Für die 48 Zimmer im ersten und zweiten Stock stehen vier Gemeinschaftsduschen zur Verfügung. Bei einem Zimmerwechsel müssen die Pflegbetten demontiert werden, weil die Zimmertüren zu schmal sind für die Betten. Ein Grossteil der Zimmer ist zu klein, um darin mit einem Rollstuhl zu wenden. Büroräume für Mitarbeitende, Lüftungen und befahrbare Lager sind nicht vorhanden.

Neubau ist Sanierung eindeutig vorzuziehen Die Sanierung des Bärgmättlis samt Erweiterungsbau wurde im Rahmen einer Machbarkeitsstudie geprüft. Das Raumkonzept ist nur bedingt anpassbar. Ein Grossteil der Zimmer kann nicht verändert werden, weil die Wände tragend sind. Die geringen Geschosshöhen im ersten und zweiten Stock verunmöglichen den Einbau von Nasszellen und Lüftungen. Eine Sanierung hätte gegenüber einem Neubau ein schlechtes Kosten-Nutzen-Verhältnis. Zudem müssten die Bewohnerinnen und Bewohner während der rund zweijährigen Sanierungszeit in ein teures Provisorium ausweichen – ein Neubau könnte direkt bezogen werden. «Insgesamt überwiegen die Vorteile eines Neubaus deutlich,» so Hans-Peter Arnold.

Ideale Linienführung für Umfahrungsstrasse Als Standort für den Neubau des Pflegewohnheims überzeugt das Gebiet Bifang durch verschiedene Vorteile. Der Standort ist zentral gelegen, gut erschlossen und erreichbar. Für pflegebedürftige Menschen ist es besonders wichtig, trotz ihrer Einschränkungen am Leben teilhaben zu können. Der Standort Bifang bei Geschäften, Restaurants und Busbahnhof ermöglicht dies. Neben dem Pflegewohnheim ist im Bifang ein zusätzliches Gebäude mit betreuten Wohnungen, Hausärzten, Zahnärzten, Spitex und weiteren Dienstleistungsangeboten vorgesehen. So soll im Bifang dereinst ein Kompetenzzentrum Gesundheit und Pflege entstehen. Zudem ermöglicht die Standortverlegung des Bärgmättlis eine optimale Linienführung für die geplante Umfahrungsstrasse. Der Kanton bietet an, das Gebäude und die Parzelle Bärgmättli für die Umfahrungsstrasse zu kaufen.

Einzonungen müssen kompensiert werden Beromünster ist gemäss übergeordnetem Raumplanungsrecht eine sogenannte «Kompensationsgemeinde». Das bedeutet, dass Wohn- und Mischzonen nur eingezont werden dürfen, wenn sie durch mindestens gleich grosse Auszonungen kompensiert werden. Vorliegend kann die geplante Mischzone im Bifang für die betreuten Wohnungen (und ergänzenden Dienstleistungen) mit der Auszonung von drei Grundstücken im Ortsteil Schwarzenbach kompensiert werden. Gemeindepräsident Hans-Peter Arnold freut sich über diese gute Lösung: «Die Gemeinde Beromünster ist mit den betroffenen Grundeigentümern in Schwarzenbach handelseinig. Wir konnten mit ihnen verbindliche Vereinbarungen abschliessen.»

Zwei Informationsveranstaltungen mit dem Kanton Die Planunterlagen liegen ab dem 7. Juni 2021 für einen Monat in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Die detaillierten Auflageakten und weitere Informationen sind auch auf der Webseite der Gemeinde Beromünster aufgeschaltet. Zu Beginn der Auflagefrist finden am 8. und 10. Juni zwei öffentliche Informationsveranstaltungen statt, an denen der Gemeinderat und der Kanton gemeinsam über die Teilrevision des Zonenplans und das Projekt Umfahrungsstrasse informieren. Zudem wird die Pflegewohnheim Bärgmättli AG Fakten zum geplanten Pflegheimneubau liefern und Fragen beantworten.